Allgemeine Geschäftsbedingungen „Hundeclique“ (Dogwalking)

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Betreuungsvertrages zwischen dem Hundehalter und der „Hundeclique“.

Pflichten der „Hundeclique“

1. Die „Hundeclique“ verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund mit größter Sorgfalt, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen und den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen – unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.

2. Sollte sich der Hund während der Betreuung verletzen oder eine gravierende Gesundheitsbeeinträchtigung erleiden, wird „Hundeclique“ den Kunden umgehend darüber informieren und bei Dringlichkeit selbst zum Tierarzt bringen. Die Tierarztkosten trägt der Kunde.

3. Wurde ein Schlüssel zur Wohnung des Kunden überlassen, verpflichtet sich „Hundeclique“, diesen sorgfältig zu verwahren und die Räumlichkeiten ausschließlich zum Abholen und Zurückbringen des Hundes zu betreten. „Hundeclique“ wird niemandem sonst Zutritt zu den Räumlichkeiten gewähren.

Pflichten des Kunden

4. Der Kunde ist verpflichtet, im Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insbesondere müssen Angaben über den Gesundheitszustand und die soziale Verträglichkeit des Hundes korrekt sein.

5. Der Kunde versichert, dass sein Hund die empfohlenen Schutzimpfungen besitzt und am Betreuungstag frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.

6. Über aktuell auftretende ansteckende Krankheiten und Ungezieferbefall etc. muss „Hundeclique“ umgehend informiert werden. Ebenfalls möchte Hundeclique über Verletzungen des Hundes und nicht ansteckende Erkrankungen informiert werden, um eine individuell angepasste und verantwortungsvolle Betreuung gewährleisten zu können.

7. Der Kunde versichert, dass er für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. „Hundeclique“ setzt voraus, dass gesetzliche Bestimmungen wie z.B. steuerliche Anmeldung und Chippflicht eingehalten werden.

Haftung

8. Während der Betreuungszeit durch „Hundeclique“ bleibt der Hundehalter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

9. Hundeclique übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die sich der Hund während des Spaziergangs oder beim Spielen und Toben zuziehen könnte. Diese sind im Freilauf nicht auszuschließen.

10. Im Falle einer Auseinandersetzung mit Hunden aus der eigenen Gruppe oder fremden Hunden kommen ausschließlich die jeweiligen Hundeeigentümer für eventuell entstehende Tierarztkosten oder Sachschäden auf.

11. „Hundeclique“ hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 10. genannten Fälle erfasst.

12. Für Schäden, die durch den Hund während der Betreuungszeit bei Personen oder Sachen entstanden sind, übernimmt der Kunde die Haftung, sofern die „Hundeclique“ nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

13. „Hundeclique“ weist ausdrücklich darauf hin, dass von einer Fütterung des Hundes von weniger als 2 Std. vor dem Auslauf abzusehen ist, um eine lebensbedrohliche Magendrehung zu verhindern.

14. Es wird keine Haftung von „Hundeclique“ übernommen, wenn Ihr nicht kastrierter Rüde während der Betreuungszeit eine läufige Hündin deckt.

15. Ebenfalls wird keine Haftung im Todesfall des Hundes übernommen (z.B. durch Herzversagen, Ertrinken etc.).

16. „Hundeclique“ haftet nicht für Halsbänder und Leinen.

Sonstiges

17. Der Kunde ist sich bewusst, dass sein Hund nach einer leinengeführten  Eingewöhnungszeit und nach Erarbeitung eines gut sitzenden Rückrufs ohne Leine frei laufen wird.

18. Läufige Hündinnen können nicht am Auslauf teilnehmen.

19. Hunde mit einer ansteckenden Erkrankung können nicht am Auslauf teilnehmen. „Hundeclique“ behält sich jedoch vor, individuell zu entscheiden, einen Hund trotzdem mitzunehmen, wenn dieser z.B. im Rahmen einer Antibiotika-Therapie ausreichend versorgt wurde.

20. Giardien-positiv getestete Hunde: Der Tierarzt entscheidet individuell, ob eine Therapie eines Giardia-befallenen Tieres sinnvoll ist oder nicht. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab (siehe ESCCAP in Deutschland – Empfehlung Nr. 6, Januar 2017 Bekämpfung von intestinalen Protozoen bei Hunden und Katzen https://www.esccap.de/empfehlung/protozoen/). „… Es wird nicht generell empfohlen, klinisch unauffällige Giardia-Träger zu behandeln“. Für den Fall, dass ein Hund also keine gastrointestinalen Symptome (Durchfall) zeigt und durch den Tierarzt die Behandlung für nicht sinnvoll erachtet wurde, wägt „Hundeclique“ individuell und nach Gruppenzusammensetzung ab, ob eine Mitnahme trotzdem möglich ist. „Hundeclique“ ist geschult, die strikte Einhaltung der Hygiene und aller nötigen Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung auf andere Hunde umzusetzen und behält sich daher vor, den betreffenden Hund am Auslauf teilnehmen zu lassen.

21. Der Kunde erklärt sich einverstanden, mit „Hundeclique“ über WhatsApp (sofern vorhanden) zu kommunizieren.

Monatskarten im Jahres-Abonnement (Dogwalking)

22. Das Jahres-Abonnement bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und ist monatlich kündbar zum Monatsende.

23. Die Monatskarten haben eine Gültigkeit bis zum Ende des jeweiligen Monats.  Der Kunde bucht feststehende Tage und der Hund wird verbindlich abgeholt. Flexibel gewünschte Tage sind nach persönlicher Absprache mit mir möglich – Voraussetzung: die Hundeclique hat für den gewünschten Tag entsprechende Kapazitäten frei.

24. Die Monatskarten sind im Voraus zu zahlen.

25. Der geplante Urlaub des Kunden bzw. die genauen Daten, wie lange der Hund nicht an der Hundeclique teilnehmen wird, muss 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Preis wird wie folgt berechnet: Monatskarten-Preis abzüglich der anteiligen Urlaubstage (je Monatskartentyp). Hinzugerechnet wird die Ausfallpauschale (siehe Punkt 31.).

26. Nur wenn der Urlaub tatsächlich so rechtzeitig und schriftlich angekündigt wird, wird die Monatskarte im betreffenden Urlaubsmonat günstiger.

27. Die „Hundeclique“ teilt ihren Urlaub ebenfalls mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit.

Gutschrift-System (Rabatt auf die nächste Karte)

28. Hat die „Hundeclique“ Urlaub oder muss aufgrund von Krankheit, Kfz-Reparaturen oder klimatischen Bedingungen (z.B. Hitzefrei) Tage ausfallen lassen, wird für diese Tage der Einzelpreis der jeweiligen Monatskarte auf die nächste zu kaufende Monatskarte gutgeschrieben. Keine Gutschrift für Feiertage.

29. Für Tage, an denen „Hundeclique“ und der Kunde zeitgleich Urlaub haben, entfällt die Gutschrift von Hundeclique, da diese Tage dem Kunden bereits erlassen wurden im Rahmen des reduzierten Monatskartenpreises.

Ausfallpauschale

30. Hat der Kunde Urlaub, erhebt die „Hundeclique“ eine Ausfallpauschale von 11 € pro Tag des jeweiligen Monatskarten-Typs. Für Tage, an denen der Kunde und „Hundeclique“ zeitgleich Urlaub haben, muss keine Ausfallpauschale gezahlt werden.

31. Für ausgefallene Tage in der Zeit der Läufigkeit einer Hündin wird ebenfalls die Ausfallpauschale erhoben (rückwirkend). Kunden, deren Hunde die gesamten Schulferien ausfallen, zahlen gleichfalls die Ausfallpauschale.

32. Fällt der Hund längere Zeit krankheitsbedingt aus, wird rückwirkend die Ausfallpauschale berechnet.

Foto- und Filmaufnahmen

33. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich zu, dass „Hundeclique“   während der Betreuung Fotos und Videoaufnahmen von seinem Hundes machen darf. Der Kunde überträgt der „Hundeclique“ unwiderruflich und ausschließlich die zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an diesen Aufnahmen.

34. Diese Foto- und Filmaufnahmen dürfen zu publizistischen und/oder Werbezwecken verwendet werden. Der Kunde willigt ein, dass die „Hundeclique“ die Aufnahmen öffentlich zur Schau stellen, an Medien für Pressefotos weitergeben, im Internet zum Download bereitstellen, als Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen oder andere Werbemittel nutzen und für wirtschaftliche Zwecke verwerten darf.

35. Die „Hundeclique“ ist berechtigt, diese Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen auch an Dritte zu übertragen.

36. Auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses darf die „Hundeclique“ die erstellten Prospekte, Internetauftritte, Flyer, Plakate und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, weiterhin uneingeschränkt zu Werbezwecken oder anderen Zwecken nutzen.

37. Alle Einwilligungen und Übertragungen in dieser Vereinbarung erfolgen unentgeltlich.

Schlussbestimmungen

38. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, ungültige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. 

 

Gerichtsstand: Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Quickborn