Hundeclique_Frame-Zertifikat
Hundeclique_Henry-Hut

Erlaubnis nach §11

Seit 2014 benötigt man eine amtliche Erlaubnis, um als Hundetrainer zu arbeiten und ist verpflichtet, seine Sachkunde nachzuweisen.

Ich bin im Besitz dieser Erlaubnis nach §11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8 f des Tierschutzgesetzes und durch das Veterinäramt der Hansestadt Hamburg offiziell berechtigt „zum gewerbsmäßigen Ausbilden von Hunden für Dritte und / oder zur Anleitung für die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter“.

Gewerbliche leinenbefreiung

Ich verfüge über die Leinen-Befreiung nach §9 Abs.1 HundeG für alle gewerbsmäßig zu betreuenden Hunde in Hamburg.